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Ombudsstelle Geschlossene Fonds
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Bitte beachten Sie, dass es sowohl der Ombudsstelle als auch der Ombudsfrau nicht gestattet ist, gutachterliche Stellungnahmen zu vorgetragenen Rechtsfällen abzugeben oder Rechtsauskünfte zu erteilen. Wenn Sie lediglich eine Stellungnahme wünschen, müssen wir Sie deshalb darauf verweisen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Verbraucherberatungsstelle zu wenden.
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